Photovoltaik auf dem eigenen Dach, ohne sie zu kaufen
Für Betriebe im Raum Köln, ohne Kapital zu binden.
Ob das für Deinen Betrieb in Frage kommt
Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen, und beide hängen am Dach und am Verbrauchsverlauf, nicht an der Branche.
| Bedingung | Was das heißt |
|---|---|
| Das Dach trägt mindestens 30 Kilowatt Peak | Sicher sind wir ab 35. Darunter gibt es kein Contracting |
| Du verbrauchst mindestens drei Viertel des erzeugten Stroms selbst | Was übrig bleibt, geht ins Netz |
Kilowatt Peak ist die Größe der Anlage und nicht Dein Verbrauch. Die beiden Zahlen werden oft verwechselt. Eine Anlage mit 30 Kilowatt Peak erzeugt in unserer Gegend rund 28.000 Kilowattstunden im Jahr. Davon sollen gut 21.000 bei Dir im Haus bleiben.
Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt. Was während der Sonnenstunden gebraucht wird, bleibt im Haus. Ein Betrieb mit 40.000 Kilowattstunden und Tagbetrieb kann deshalb besser passen als einer mit 90.000, der abends arbeitet.
Ob es passt, entscheidet der Techniker vor Ort. Vorab lässt sich das abschätzen, mehr nicht.
Wie es funktioniert
Die Anlage gehört Dir nicht. Sie gehört dem Betreiber, der sie baut, betreibt, wartet und pflegt. Das ist die ENBRO GmbH.
Du stellst Dein Dach zur Verfügung und bleibst dessen Eigentümer. Dafür beziehst Du den Strom, den die Anlage erzeugt, zu einem Preis, der über die gesamte Laufzeit feststeht. Was die Anlage nicht liefert, kommt weiter von Deinem regulären Anbieter.
Die Laufzeit beträgt zwanzig Jahre. Der Arbeitspreis richtet sich danach, wie viel Du selbst verbrauchst.
Ich selbst bin Vermittler und nicht Vertragspartner. Was ich bei Dir aufnehme, ist noch kein Vertrag.
In welcher Reihenfolge das abläuft
- Du meldest Dich, wir sehen uns Deine Jahresabrechnung an.
- Ich komme zu Dir. Die Aufnahme geht nicht am Telefon und nicht über WhatsApp, dafür stehen zu viele Fragen auf der Liste.
- Am Ende dieses Termins steht eine Voranfrage, die Du unterschreibst. Das ist noch kein Vertrag. Dazu gehen Fotos und Unterlagen mit.
- Der Techniker kommt und prüft Dach und Statik. Je mehr er schon hat, desto weniger muss er nachfassen.
- Danach bekommst Du das Angebot und die Vertragsunterlagen für Deinen Fall.
Die Vertragsunterlagen gibt es erst nach Schritt 4. Vorher existiert kein Papier, das Deine Anlage und Dein Dach beschreibt, weil beides noch niemand gesehen hat. Wenn Dir jemand vor dem Vor-Ort-Termin einen fertigen Vertrag vorlegt, stimmt etwas nicht.
Was Dich die Anlage kostet
Nichts. Du kaufst sie nicht, Du least sie nicht, Du zahlst sie nicht ab. Planung, Montage, Wartung und Reparatur sind weder Deine Arbeit noch Deine Rechnung.
Die Sonne stellt keine Rechnung.
Was Du zahlst, ist der Strom, den die Anlage liefert. Strom zahlst Du ohnehin. Die Frage ist nur, an wen und zu welchem Preis. Dieser Preis liegt im Schnitt zwischen zwölf und achtzehn Cent, er steht im Vertrag und gilt zwanzig Jahre.
Das Geld, das Du nicht in eine Anlage steckst, bleibt im Betrieb. Dort kannst Du es in Dinge stecken, die Dir mehr bringen.
Deshalb hängt alles an einer einzigen Zahl, und das ist der Arbeitspreis, den Du heute zahlst. Liegt er über dem aus dem Contracting, sparst Du vom ersten Monat an. Deshalb rechne ich gegen Deine Rechnung und nicht gegen einen Durchschnittswert. Wer Dir ohne Deine Abrechnung sagt, wie viel Du sparst, rät.
Der Preis steht zwanzig Jahre fest. Steigen die Strompreise, arbeitet das für Dich. Fallen sie unter Deinen Vertragspreis, arbeitet es gegen Dich. Das ist der Tausch.
Die andere Variante: kaufen
Photovoltaik gibt es auf zwei Wegen. Diese Seite beschreibt den ohne Kauf, bei dem die Anlage dem Betreiber gehört und Du nur den Strom zahlst.
Der andere Weg ist der Kauf. Dann gehört die Anlage Dir, Du bindest Kapital und trägst Wartung und Risiko selbst, dafür gehört Dir auch der Ertrag. Das fängt unterhalb der Größe an, um die es hier geht, und kommt deshalb auch für ein Wohnhaus in Frage. Eine Kaufoption innerhalb des Contractings gibt es nicht, das sind zwei getrennte Wege.
Was mit dem Dach passiert
Die Tragfähigkeit prüft ein technischer Leiter vor Ort. Bei einem Bitumendach wird nicht gebohrt, dann wird die Anlage ballastiert.
Schäden am Dach, die beim Bau oder Betrieb entstehen, gehen zu Lasten des Betreibers. Hagel trifft in aller Regel die Module und nicht das Dach; die setzt der Betreiber instand.
Über Stellflächen ist auch ein Carport möglich. Ob er trägt, entscheidet wie beim Dach die Statik.
Wenn sich etwas ändert
Verkaufst Du das Gebäude, übernimmt der Käufer entweder den Vertrag, oder es wird ein neuer geschlossen. Will er beides nicht, wird die Anlage zurückgebaut und das Dach wieder hergestellt.
Nach zwanzig Jahren entscheidest Du. Du kannst die Anlage weiter nutzen, Du kannst sie abbauen lassen, oder Du machst ein neues Projekt zu den dann geltenden Bedingungen.
Was wir vor der Unterschrift durchgehen
Was in Deinem Fall gilt, steht in Deinem Vertrag, und den bekommst Du nach dem Vor-Ort-Termin. Wir gehen ihn zusammen durch. Drei Punkte sehe ich mir dabei immer an:
- Ob die Anlage als Scheinbestandteil geregelt ist. Dann bleibt sie Eigentum des Betreibers und wird nicht Teil Deines Gebäudes, und die Eigentumsfrage ist geklärt, bevor sie sich stellt
- Ob Du eine Dienstbarkeit ins Grundbuch eintragen lassen sollst, und an welcher Stelle. Die steht dort auch dann noch, wenn Du das Gebäude verkaufst
- Was am Ende passiert, also Rückbau, Verlängerung oder Übernahme
Wenn Du etwas fragst, das ich nicht sicher weiß, hole ich die Antwort ein, statt sie zu erraten.
Wie es weitergeht
Schick mir Deine letzte Jahresabrechnung. Schreib dazu, was für ein Dach der Betrieb hat und ob Du weißt, ob es tragfähig ist.
Ich sage Dir dann, ob Du die Schwelle erreichst. Wenn nicht, sage ich das auch, und wir sehen uns stattdessen Deinen Tarif an.
Andere Branchen, die ich betreue, stehen in der Übersicht für Gewerbebetriebe.
